Bis zu 1 Million Steuerersparnis für innovative Unternehmen

Forschung und Entwicklung kann seit diesem Jahr über das Forschungszulagengesetz steuerlich begünstigt werden. 20.07.2020

CHAM. Die IHK-Geschäftsstelle Cham und das Beratungsbüro des Bezirks Oberpfalz informierten am Montagabend über 40 Unternehmen aus ganz Ostbayern darüber, wie sie ihre Aufwendungen in Forschung und Entwicklung künftig steuerlich fördern lassen können. Die Veranstaltung fand erstmals seit den Corona-Beschränkungen wieder in Präsenz am Technologie Campus in Cham statt.

Die steuerliche Anrechenbarkeit von Forschungs- und Entwicklungsleistungen der Unternehmen ist in vielen EU-Ländern seit langem ein Impulsgeber für Innovationen im Mittelstand. Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das sogenannte Forschungszulagengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sichert allen Unternehmen, die nachweislich Forschung und Entwicklung betreiben und in Deutschland einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig sind, eine steuerliche Förderung zu. Und das unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform. Die steuerliche Förderung von Forschungsleistung ist damit eine wichtige Ergänzung zur staatlich geförderten Grundlagenforschung und der Projektförderung und ein interessanter Förderweg für innovative Unternehmen.

Regierungsdirektorin Annette Mohaupt aus dem Bundesministerium der Finanzen in Berlin, die von Beginn an federführend den Gesetzgebungsprozess begleitet hatte, war via Videokonferenz zur Veranstaltung zugeschaltet und erläuterte Zielsetzung und Antragswege für die Forschungszulage. Ihre wichtigste Botschaft an die anwesenden  Unternehmer und Steuerberater lautet: „Die Forschungszulage wird steuerfrei gewährt werden und unterliegt somit nicht der Steuerprogression.“

Die Frage, wie Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage zielführend vorgehen sollen, griff Herr Karl Spangler, Vorsitzender des IHK Steuerausschusses und Partner der KPMG auf. Er erläuterte die Anforderungen an die Unternehmen bei dem zweistufigen Antragsverfahren. „Jetzt ist der beste Zeitpunkt für die steuerliche Forschungszulage. Denn die pandemische Krisensituation führt zwar zu vielen Disruptionen, ist aber auch eine Chance für viele neue Innovationen in den Unternehmen, die gefördert werden sollten.“, so Spangler.

In der abschließenden Diskussions- und Fragerunde stellten sich die beiden Referenten gemeinsam mit Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Aumer vom Technologie Campus Cham und Technologiemanager Michael Zankl den Fragen der Teilnehmer. Zankl, seit Jahren ein profunder Berater bei Innovationsvorhaben, erläuterte anhand von konkreten Fallbeispielen, wie sich die steuerliche Forschungszulage zur klassischen Projektförderung abgrenzt. „Letztlich ist die Forschungszulage ein eigenständiger Förderweg, der eine gute Ergänzung zur bekannten Projektförderung sein kann. Eine Doppelförderung von Aufwendungen ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.“, so Zankl

Eine interessante Variante der Forschungszulage ist die Unterstützung der Auftragsforschung. Vergeben Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsleistungen an Hochschulpartner, können die Kosten dafür zu 60% anerkannt und gefördert werden. Hier bietet Prof. Dr.-Ing. Aumer, Leiter des Technologie Campus Cham seine Zusammenarbeit an: „Wir können für die Unternehmen vor allem im Bereich Robotik, additiver Fertigung und Automatisierungstechnik unterstützen. In Zusammenarbeit mit der gesamten Technischen Hochschule Deggendorf können wir nahezu jede technische Aufgabenstellung abdecken.“

Richard Brunner dankte der Expertenrunde für die umfassenden Informationen und die Klärung konkreter Fragen aus dem Teilnehmerkreis. „Das Forschungszulagengesetz wurde von den IHK’s seit Jahren gefordert. Jetzt müssen die Unternehmen diesen Förderweg aktiv beschreiten und damit ihre Wettbewerbsposition ausbauen,“ so Brunner. „Greifen sie auf das Netzwerk der Experten vor Ort zurück,“ so sein Schlussappell an die Unternehmen.

Veranstalter und Experten der Informationsveranstaltung: Prof. Dr.-Ing. Aumer, Karl Spangler, Richard Brunner, Michael Zankl (Foto: Dietl)

 

Beratungsbüro

Das Beratungsbüro Oberpfalz ist vom Bayerischen Staatministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) finanziert. Ziel der vielfältigen Aktivitäten der zwei Technologie- und Netzwerkmanager ist der Ausbau der grenzüberschreitenden Vernetzung, insbesondere zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Dies soll durch Kontaktvermittlung und die Umsetzung von Projekten zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Grenzraums sowie durch eine entsprechende Förderberatung erfolgen.

Michael Zankl
Beratungsbüro des Bezirks Oberpfalz
Badstraße 21
93413 Cham
Tel.: 0151/ 21 43 84 03
E-Mail: michael.zankl@bezirk-oberpfalz.de
www.beratungsbueros.eu

 

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

In der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim sind 91.000 Unternehmen aus der Oberpfalz und dem Landkreis Kelheim organisiert. Sie profitieren vom Service der IHK, wenn es um standortrelevante Themen, Fachkräftesicherung und Außenwirtschaft geht. Rund 400 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den regionalen IHK-Gremien und Fachausschüssen. Hier erarbeiten die IHK-Mitglieder die Standpunkte der regionalen Wirtschaft – kommunal, auf Landesebene und über die IHK-Organisation bundes- und europaweit.

Richard Brunner
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